top of page

Wie werden unsere Leistungen abgerechnet?

  • Im Partnerschaft mit allen allgemeinen und betrieblichen Krankenkassen und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart rechnen wir direkt mit Ihrem Kostenträger ab

  • Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte mit Schwerbehindertenausweis (auch zum Zahnarzt) mit dem Merkzeichen "aG", "Bl", oder "H" oder mit Pflegestufe 2 oder 3 nach Einstufungsbescheid gem. SGB Xl nach Genehmigung durch die Krankenkasse

  • Fahrten zum Arzt können nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse oder in Zusammenhang mit stationärer Behandlung bzw. Serientherapien (Dialysebehandlung, onkologische Strahlentherapie, onkologische Chemotherapie sowie Erkrankungen mit vergleichbarer Behandlungsintensität) mit der Krankenkasse abgerechnet werden (vgl. § 8 Abs. 2 der Krankentransport-Richtlinien). 

bottom of page